Hinweise zur Landtags- und Kommunalwahl am 01. September 2024

Nach den zeitlichen Vorgaben zur Vorbereitung dieser Wahl werden bis zum 09.08.2024 die Wahlbenachrichtigungskarten zugestellt. Diese enthalten auf der Rückseite den Antrag zur Briefwahl. Des Weiteren wird die Möglichkeit bestehen, über die Homepage der Gemeinde die Beantragung über den elektronischen Weg vorzunehmen.

Auf der Homepage der Gemeinde Zeithain, welche unter www.zeithain.de zu erreichen ist, ist im Bereich „Rathaus“ die Rubrik „Wahlen“ im Unterordner „Wahl 01.09.2024“ eingerichtet. Unter ihr ist neben den Wahlbekanntmachungen auch ein Link zur Beantragung der Briefwahlunterlagen angelegt. Dieser nennt sich Onlinewahl - OLIWA. Hier ist es wichtig, die Pflichtfelder auszufüllen. Ohne diese wird der Antrag nicht übermittelt.

Die Unterlagen können auch an eine andere als die Heimatanschrift zugesandt werden. Dabei ist diese im Antrag mit anzugeben. Mit der Ausstellung der Wahlunterlagen wird neben dem Schriftsatz der Briefwahl auch ein Hinweisschreiben an die Meldeadresse zur Information verschickt.

Bei der Beantragung ist noch zu beachten, dass anzugeben ist, für welche Wahlen die Unterlagen beantragt werden. Es werden für die Europawahl und für die Kommunalwahl getrennte Unterlagen zugesandt.

In den Briefwahlunterlagen wird ein Merkblatt enthalten sein, dem zu entnehmen ist, welche Unterlagen in welchen Umschlag zu stecken sind und wie der Wahlbrief zurückzusenden ist.

Die Beantragung im Online-Verfahren wird für die Wahl am 01. September 2024 bis zum 27. August 2024 um 18.00 Uhr möglich sein. Beachten Sie aber, dass bei einer Beantragung ab 27. August 2024 nach 18.00 Uhr die Unterlagen in der Verwaltung, Pass- und Meldewesen, abgeholt werden müssen, da sie fristgemäß mit der Post nicht mehr zugestellt werden können. Die Beantragung im Pass- und Meldewesen der Gemeindeverwaltung Zeithain ist bis 30. August 2024, 16.00 Uhr, grundsätzlich erfolgen.

Landtags- und Kommunalwahl am 01. September 2024

 

Nach den zeitlichen Vorgaben zur Vorbereitung dieser Wahl werden bis zum 09.08.2024 die Wahlbenachrichtigungskarten zugestellt. Diese enthalten auf der Rückseite den Antrag zur Briefwahl. Des Weiteren wird die Möglichkeit bestehen, über die Homepage der Gemeinde die Beantragung über den elektronischen Weg vorzunehmen.

Auf der Homepage der Gemeinde Zeithain, welche unter www.zeithain.de zu erreichen ist, ist im Bereich „Rathaus“ die Rubrik „Wahlen“ im Unterordner „Wahl 01.09.2024“ eingerichtet. Unter ihr ist neben den Wahlbekanntmachungen auch ein Link zur Beantragung der Briefwahlunterlagen angelegt. Dieser nennt sich Onlinewahl - OLIWA. Hier ist es wichtig, die Pflichtfelder auszufüllen. Ohne diese wird der Antrag nicht übermittelt.

Die Unterlagen können auch an eine andere als die Heimatanschrift zugesandt werden. Dabei ist diese im Antrag mit anzugeben. Mit der Ausstellung der Wahlunterlagen wird neben dem Schriftsatz der Briefwahl auch ein Hinweisschreiben an die Meldeadresse zur Information verschickt.

Bei der Beantragung ist noch zu beachten, dass anzugeben ist, für welche Wahlen die Unterlagen beantragt werden. Es werden für die Europawahl und für die Kommunalwahl getrennte Unterlagen zugesandt.

In den Briefwahlunterlagen wird ein Merkblatt enthalten sein, dem zu entnehmen ist, welche Unterlagen in welchen Umschlag zu stecken sind und wie der Wahlbrief zurückzusenden ist.

Die Beantragung im Online-Verfahren wird für die Wahl am 01. September 2024 bis zum 27. August 2024 um 18.00 Uhr möglich sein. Beachten Sie aber, dass bei einer Beantragung ab 27. August 2024 nach 18.00 Uhr die Unterlagen in der Verwaltung, Pass- und Meldewesen, abgeholt werden müssen, da sie fristgemäß mit der Post nicht mehr zugestellt werden können. Die Beantragung im Pass- und Meldewesen der Gemeindeverwaltung Zeithain ist bis 30. August 2024, 16.00 Uhr, grundsätzlich erfolgen.

 

 

Bekanntmachung der Gemeinde Zeithain Bebauungsplan Nr. 31 ‚Waldquartier Heideweg, Röderau‘

Bekanntmachung der Gemeinde Zeithain

Bebauungsplan Nr. 31 ‚Waldquartier Heideweg, Röderau‘
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Die komplette Bekanntmachung und veröffentlichen Unterlagen finden Sie unter folgenden Link:
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/zeithain/beteiligung/themen/1043079

Die kompletten Planunterlagen werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit
vom 18.07. bis einschließlich 19.08.2024 veröffentlicht.

 

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