
Öffnungszeiten der Kindertagesstätten/Hort der Gemeinde ab 12.04.2021
Öffnungszeiten
der Kindertagesstätten/Hort der Gemeinde
ab 12.04.2021
Hort „Sonnenblume“ Zeithain | 06.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
Kindertagesstätte „Kleine Freunde“ Zeithain | 07.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
Kindertagesstätte „Taußendfüssler“ Kreinitz | 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Kinderhaus „Groß & Klein“ Röderau-Bobersen | 07.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
Krippenbereich in der Kindertagesstätte "Kleine Freunde" Zeithain weiterhin nur Notbetreuung
Elternbrief - Kinderhaus "Groß & Klein"
Elternbrief - Kindertagesstätte "Kleine Freunde"
Elternbrief - Kindertagesstätte "Tausendfüßler"
Neue Corona-Schutz-Verordnung gültig vom 01.04.2021 bis 18.04.2021
Die bisherigen Corona-Maßnahmen werden damit größtenteils fortgeführt oder ausgeweitet. Grundsätze wie die Kontaktreduzierung oder die Empfehlung zum Verzicht auf unnötige Reisen, Einkäufe oder Besuche haben weiterhin Bestand.
Private Zusammenkünfte bleiben auf zwei Hausstände beschränkt, wobei insgesamt nicht mehr als fünf Personen zulässig sind. Kinder unter 15 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.
Im öffentlichen Raum unter freiem Himmel ist überall dort eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen, wo sich Menschen begegnen, insbesondere aber von 06.00 bis 24.00 Uhr in Fußgängerzonen, auf Flächen für Sport und Spiel, Wochenmärkten und Außenverkaufsstände. Unter anderem für Banken, Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Beherbergungsbetrieben sowie vor und in gastronomischen Einrichtungen bei Lieferung und Abholung gilt nun die erweiterte Pflicht mindestens einen medizinischen Mund-Nasenschutz oder eine FFP-2-Maske oder vergleichbarer Standard zu nutzen.
Die Bedeutung von Schnell- und Selbsttests erfährt eine deutliche Stärkung in verschiedenen Bereichen. Beschäftigte und Selbstständige mit direktem Kundenkontakt müssen sich statt bisher einmal wöchentlich zweimal in der Woche testen oder testen lassen.
Betriebsinhaber und Beschäftigte u.a. in Betrieben für körpernahe Dienstleistungen, Fahrschulen und Musikschulen müssen sich künftig zweimal wöchentlich testen oder testen lassen. Kunden und Besucher benötigen einen tagesaktuellen Test. Dies gilt ebenfalls für Kunden von Friseuren und medizinisch notwendigen körpernahen Dienstleistungen.
Ab Dienstag, dem 6. April 2021 öffnen dann alle Kindertageseinrichtungen in Sachsen unabhängig von den Inzidenzwerten wieder im eingeschränkten Regelbetrieb. Dies betrifft auch die Horte während der Ferienzeit.
Wie bereits für Schulen soll künftig auch für Kindertageseinrichtungen ein Betretungsverbot gelten. Mit Ausnahme der in Krippen und Kindergärten betreuten Kinder dürfen dann Personen das Gelände der Kitas nur mit dem Nachweis eines negativen Testergebnisses betreten, der nicht älter als drei Tage ist.
Eine Ausnahme gilt lediglich für Personen beim Bringen und Abholen der Kinder, die hierfür auch ohne Nachweis eines negativen Testergebnisses das Gelände der Kita betreten dürfen, nicht jedoch das Gebäude.
Mit einem negativen Testergebnis, das nicht älter als drei Tage ist, können jedoch die Kinder beim Bringen und Abholen auch künftig in das Gebäude begleitet werden.
Soweit der Selbsttest zur Erfüllung der Testpflicht genügt, ist dies durch eine dokumentierte Selbstauskunft entsprechend Anlage 2 zu § 5a Absatz 4 Satz 1 nachzuweisen. Eine entsprechende Bescheinigung finden sie als Anlage.
Allerdings gilt für den gesamten Freistaat eine Obergrenze von 1.300 belegten Betten mit Covid-19-Patienten ohne Intensivpflege in den sächsischen Krankenhäusern. Wird diese Grenze überschritten, sind alle vollzogenen Öffnungen zurückzunehmen.
Verfahren zu den Elternbeiträgen während der Schließung der Kindertageseinrichtungen
Verfahren zu den Elternbeiträgen während der Schließung der Kindertageseinrichtungen
Da die Gemeinde Zeithain für den Monat März Elternbeiträge eingezogen hat, wird es aufgrund der Schließung der Kindertagesstätten ab 22.03.2021 wieder wie bereits zu Jahresbeginn praktiziert zu einer Verrechnung kommen. Für den Monat April wird von den Eltern/Sorgeberechtigen kein Elternbeitrag erhoben, die die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen konnten.
HINWEIS: Alle Eltern mit erstmaliger Inanspruchnahme der Notbetreuung bitten wir, die betreffende Einrichtung mindestens 1-2 Tage vor Beginn zu informieren und in diesem Zusammenhang den Anspruch auf Notbetreuung mit der Leitung vorzuprüfen. Nur so kann u. a. auch die Betreuung personell geplant und gesichert werden.
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