Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen zum Vollzug des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) Sperrung des Waldes im Bereich der Gohrischheide vom 11.07.2025

Allgemeinverfügung zur Sperrung der Gohrischheide

Der Landkreis Meißen, untere Forstbehörde, hat eine Allgemeinverfügung zur Sperrung der Gohrischheide erlassen. Sie tritt am Samstag, 12.07.2025 in Kraft.

Das Einwohnermeldeamt bleibt in der Zeit vom 21.07. – 01.08.2025 geschlossen.

Das Einwohnermeldeamt bleibt in der Zeit vom 21.07. – 01.08.2025 geschlossen.

Geldspenden für den Waldbrand Gohrischheide 2025

Seit dem 01.07.2025 kämpfen unzählige Feuerwehren und andere Einsatzkräfte gegen den Waldbrand in der Gohrischheide.

 

Geldspenden können auf das Konto der

 

Gemeinde Zeithain

Sparkasse Meißen

IBAN: DE20 8505 5000 3055 0005 60

 

unter dem Verwendungszweck „Waldbrand Gohrischheide 2025“ eingezahlt werden.

 

Spenden können steuerlich geltend gemacht werden. Für Spenden bis zu einem Betrag von 300 EUR wird in der Regel vom Finanzamt ein einfacher Nachweis akzeptiert (z. B. Kontoauszug). Für Spenden über 300 EUR ist eine Zuwendungsbescheinigung erforderlich, die Sie gern bei uns anfragen können. Bitte wenden Sie sich dazu per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

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