
Schreiben an den Ministerpräsident Michael Kretschmer als Antwort auf die erneute Verlängerung des Corona-Lock-Down
Schließung der Grundschule und Kindereinrichtungen ab 22.03.2021 - Notbetreuung wird angeboten
Mit amtlicher Bekanntmachung des Freistaates Sachsen vom heutigen Tag (19.03.2021) hat der Freistaat Sachsen verfügt, dass ab 22.03.2021 alle Kindereinrichtungen und Schulen (außer mit möglichem Präsenzunterricht) im Kreis Meißen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie geschlossen werden. Das betrifft somit auch alle Einrichtungen der Gemeinde Zeithain und die Grundschule. In den Einrichtungen und der Grundschule wird ab 22.03.2021 entsprechend der geltenden Regelungen aus dem Januar/Februar 2021 eine Notbetreuung für Kinder ermöglicht, deren Eltern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Durch die Vernichtungsvorschriften in den bisherigen Verordnungen muss das Formblatt zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung aber erneut und vollständig ausgefüllt werden. Auf Grund der Terminkürze können diese Formulare bis Dienstag, 23.03.2021 an die Einrichtungen nachgereicht werden. Basis für die Notbetreuung bilden dabei bis dahin grundsätzlich die Erfahrungen/Kenntnisse der Einrichtungen während des letzten Zyklus.
Anbei geben wir Ihnen die Grundlagen für die Schließung sowie die Notbetreuung ab 22.03.2021 zur Kenntnis und Verwendung. Die einschlägigen Regelungen in den Verordnungen sind dabei zum schnelleren Auffinden gelb gekennzeichnet und in Klammern bezeichnet.
Amtliche Bekanntmachung zu Betriebseinschränkungen für Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Schulen im Kreis Meißen
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (aktuelle Fassung vom 05.03.2021 – hier § 5a Absatz 8)
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (Fassung vom 26.01.2021 – hier § 5a Absätze 2 -4 als Grundlage der Notbetreuung)
Bereiche der kritischen Infrastruktur für die Inanspruchnahme der Notbetreuung (Achtung: zusätzlich sind Drogerien und Referendarinnen und Referendare mit Präsenzpflicht gem. Vorschriften in der aktuellen CoronaSchVO aufgenommen)
Formblatt zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung
HINWEIS: Alle Eltern mit erstmaliger Inanspruchnahme der Notbetreuung bitten wir, die betreffende Einrichtung mindestens 1-2 Tage vor Beginn zu informieren und in diesem Zusammenhang den Anspruch auf Notbetreuung mit der Leitung vorzuprüfen. Nur so kann u. a. auch die Betreuung personell geplant und gesichert werden.
Links zu den Seiten des Freistaates Sachsen zur Thematik
Corona-Startseite Freistaat Sachsen
Informationen für Eltern, Schüler, Lehrkräfte, Erzieher
Bitte informieren Sie sich fortlaufend über die weitere Entwicklung.
Stellen-Nr. 1539
Die Gemeinde Zeithain im Landkreis Meißen schreibt folgende befristete Stelle zur Vertretung in der Elternzeit aus:
Stellen-Nr. 1539
Sekretär(in) für das Bürgermeistervorzimmer (m/w/d)
Die Stelle ist mit 30 Wochenstunden ausgewiesen und soll ab 01.06.2021 besetzt werden. Die Gemeinde Zeithain hat 11 Ortsteile mit ca. 5.500 Einwohnern auf einer Fläche von ca. 80 qkm und liegt im Nordwesten des Landkreises Meißen an der Elbe.
Zu den wesentlichen Aufgaben zählen:
- Abwicklung des Publikumsverkehrs, Erledigung persönlicher und telefonischer Anfragen/Auskünfte
- Vereinbarung, Koordination und Vorbereitung von Terminen für den/die Bürgermeister/in (u.a. auch „Bewirtung“, ggf. Beschaffung von Geschenken, Einholung von Informationen zur Vorbereitung, u. ä.)
- Bearbeitung von Ehe- und Altersjubiläen auf Grundlage der Liste der Einwohnermeldedaten
- Eigenverantwortliche Organisation besonderer Veranstaltungen: Terminplanung, Raumreservierung, Fertigung der Einladungen, „Bewirtung“, Beschaffung Deko/Ausstattung, Organisation von Hilfskräften, u. a.
- Selbständige Fertigung von Schriftstücken, insbesondere Geburtstags-, Glückwunsch- und Beileidsschreiben, Weihnachts- und Neujahrsgrüße, Grußworte und Schreiben zu besonderen Anlässen (Jubiläen, Ehrungen u. ä.) sowie Entwürfen für den/die Bürgermeister/in
- Verteilung / Bearbeitung der für den/die Bürgermeister/in eingehenden täglichen Post
- Protokollführung
- Pflege der Adressdateien u. a.
Die Stelle erfordert:
- eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Bürokauffrau/mann oder eine vergleichbare Ausbildung aus dem Bereich der Büroorganisation
- die Fähigkeit, strukturiert und nach zeitlichen Vorgaben zu arbeiten
- sehr gute kommunikative Fähigkeiten
- Loyalität und absolute Diskretion
- Verwaltungskenntnisse
- einen sicheren Umgang mit der EDV (MS office)
- selbstständiges Arbeiten
- gute organisatorische Befähigungen
- Sorgfalt und Zuverlässigkeit
- überdurchschnittliches Engagement und Flexibilität, insbesondere auch die Bereitschaft zum Dienst in den Abendstunden und am Wochenende.
Ein freundlicher, angemessener Umgang mit dem Publikum und ein repräsentatives Auftreten gehören ebenfalls zu den Anforderungen des Arbeitsplatzes, ebenso gute lokale und regionale Kenntnisse.
Der Umgang mit dem unterschiedlichen und teilweise auch schwierigen Publikum setzt vor allem auch ein ausgeprägtes Einfühlungsvermögen und Diplomatie voraus. Ständige Termingebundenheit, zusätzlicher Termindruck durch „Unvorhergesehenes“ und fortwährender Publikumsverkehr erfordern zudem ein hohes Maß an Belastbarkeit.
Es erwartet Sie ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet in einem Beschäftigungsverhältnis des öffentlichen Dienstes. Die Vergütung erfolgt nach TVöD-V. Ihre aussagefähige Bewerbung mit Lebenslauf sowie Zeugnissen über die Schul- und Berufsausbildung und bisherige Tätigkeit richten Sie bitte bis 16.04.2021 unter Angabe der Stellen-Nr. 1539 an die unten angegebene Adresse.
Mit der Abgabe der Bewerbung erteilen Sie gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich. Ihre personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Sächsischen Datenschutzgesetzes (SächsDSG) und des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) in maschinenlesbarer Form gespeichert und ausschließlich für den Zweck dieses Verfahrens verarbeitet. Bei Nichtberücksichtigung Ihrer Bewerbung und Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden Ihre personenbezogenen Daten nach Ablauf von sechs Monaten gelöscht. Grundsätzlich behandeln wir Ihre persönlichen Daten vertraulich, auch geben wir diese nicht zu einem anderen Zweck an Dritte weiter. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: www.zeithain.eu.
Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX vorrangig berücksichtigt. Bewerbungen von Frauen und Männern sind gleichermaßen erwünscht.
Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
Bewerbungsanschrift:
Gemeindeverwaltung Zeithain
Haupt- und Personalamt
Hauptstraße 36a
01619 Zeithain
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