Information über die neue Grundsteuer 2025

Nochmalige Information der Kämmerei

 

Grundsteuer 2025 - neue Grundsteuerbescheide wirksam

Aufgrund der seit 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage sind Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke eingetreten. Gleichzeitig wurde auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.

Die Gemeinde Zeithain informiert, dass Grundsteuerbescheide aus den Vorjahren seit dem 31.12.2024 ihre Gültigkeit verloren haben und damit die daraus bekannten Zahlungsverpflichtungen endeten.

Mitte bis Ende Januar bzw. Anfang Februar liegen Ihnen neue Grundsteuerbescheide mit den ab 2025 gültigen Steuerbeträgen vor. Diese sind wieder als Dauerbescheide für die zukünftigen Jahre (also unbefristet beginnend ab 2025) ausgestellt. 

Wir bitten zu beachten, dass insbesondere für Gebäude auf fremden Grund und Boden seit 2025 keine separaten Grundsteuerbescheide mehr versandt werden und somit auch keine Grundsteuer mehr von Garagen- und Gartenlaubeneigentümern zu entrichten ist, sofern diese nicht gleichzeitig Eigentümer oder Erbbauberechtigte des Grund und Bodens sind. Die Zahlung der Grundsteuer erfolgt ab 2025 grundsätzlich durch den Eigentümer oder Erbbauberechtigten des Grundstücks.

Sollten Sie Ihrem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, ändern Sie diesen bitte gemäß des neuen Grundsteuerbescheides ab. Sollten für Sie die Grundsteuern entfallen sein, so stornieren Sie bitte Ihren Dauerauftrag.

Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Der Lastschrifteinzug erfolgt wie im neuen Grundsteuerbescheid für 2025 ausgewiesen.

 

 

 

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