Veröffentlichung Formulare "Elternerklärung" und "Arztauskunft"
Das SMK hat zwei Formulare veröffentlicht, die mit dem ab 1. August 2023 gültigen geänderten Kita-Gesetz (§ 7 Absatz 1 SächsKitaG) benötigt werden.
Mit der Neuerung des Sächsischen Kita-Gesetzes entfällt nach § 7 Absatz 1 SächsKitaG die bisher notwendige sogenannte "Kita-Tauglichkeitsuntersuchung". Die Eltern sind nunmehr gesetzlich verpflichtet, gesundheitliche Beeinträchtigungen des Kindes, die sich in der Kindertagesbetreuung auswirken können, der Leitung der Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflegeperson mitzuteilen. Hierzu dient das Formular "Elternerklärung".
Außerdem müssen die Eltern vor erstmaliger Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung bzw. gegenüber der Kindertagespflegeperson nachweisen, dass das Kind ärztlich untersucht worden ist. Dies können sie mit der Gelben Karte tun (hier werden die Vorsorgeuntersuchungen im Kindesalter mit den sogenannten U-Untersuchungen bestätigt). Liegt keine Vorsorgeuntersuchung vor, so muss eine ärztliche Bescheinigung eingeholt werden. Hier finden Sie das Formular "Arztauskunft".