Schöffenwahl 2023

Vorbereitung der Wahl und Berufung der Schöffen und Jugendschöffen der ordentlichen Gerichtsbarkeit für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Zeithain,

in diesem Jahr finden bundesweit die Wahlen zum Schöffen-/Jugendschöffenamt für die Jahre 2024 bis 2028 statt. Die Aufstellung der entsprechenden Vorschlagslisten, die Wahl und die Berufung erfolgen in einem vorgeschriebenen Verfahren.

Gesucht werden für diese Funktion Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und noch nicht 70 Jahre alt sein werden.

Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich.

Interessierten Bürgern möchten wir die Möglichkeit geben, sich für die Aufnahme in die Vorschlagsliste zu bewerben. Die Bewerbungen werden dem Gemeinderat vorgelegt. Dessen Zustimmung für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist erforderlich.

Die Wahl der Schöffen erfolgt dann endgültig durch einen unabhängigen Wahlausschuss beim Amtsgericht.

Weitere Informationen finden Sie unter https://schoeffenwahl2023.de.

Ihr vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular als Schöffe übersenden Sie bitte bis spätestens 31.03.2023 an die Gemeinde Zeithain. Rückfragen dazu können Sie an die Gemeinde unter 03525/7662-20 richten.

Bewerbungen für das Amt als Jugendschöffe richten Sie bitte an das Jugendamt des Landkreises Meißen, Loosestraße 17/19, 01662 Meißen, Tel.: 03521/7250.

Bewerbungsformulare finden Sie unter der oben angegebenen Internetadresse oder unter aktuelles auf der Internetseite der Gemeinde.

Bewerbungsformular Schöffe (PDF)

Bewerbungsformular Jugendschöffe (PDF)

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. M. Pollmer
Bürgermeister

 

 

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