Verfahren zu den Elternbeiträgen während der Schließung der Kindertageseinrichtungen (einschießlich Hort) - mit Update vom 12.02.021

UPDATE 12.02.2021: Mit der Wiederaufnahme des eingeschränkten Regelbetriebes in der Kindertageseinrichtungen/Hort ab 15.02.2021 wird auch der Elternbeitrag wieder uneingeschränkt fällig (erstmals für März 2021)

Die Gemeinde Zeithain hat wegen der Schließung der Kindereinrichtungen (einschl. Hort) - wie bereits an dieser Stelle mitgeteilt - für Januar 2021 zunächst keine Elternbeiträge eingezogen. Selbstzahler mussten entsprechend keinen Elternbeitrag überweisen. Gemeinsam mit Vertretern des Gemeinderates wurde nunmehr folgendes Verfahren verbindlich festgelegt:

Durch den Lockdown im Zeitraum 14. Dezember 2020 bis nunmehr 14. Februar 2021 wird von Eltern/Sorgeberechtigten, die ihr/e Kind/er nicht in die Kindereinrichtung bringen konnten, KEIN Elternbeitrag für Januar und/oder Februar 2021 erhoben. Dies gilt ausdrücklich aber nicht für die Fälle, in denen eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird/wurde (grundsätzlich unabhängig vom Umfang). Die Einrichtungen arbeiten aktuell der Gemeindeverwaltung die Daten für die Umsetzung zu. Die Abbuchung wird in diesen Fällen zeitnah erfolgen. Betroffene Selbstzahler (mit Inanspruchnahme der Notbetreuung) überweisen bitte den Elternbeitrag für Januar 2021 ebenfalls in den nächsten Tagen und für Februar 2021 fristgemäß.

 

HINWEIS: Alle Eltern mit erstmaliger Inanspruchnahme der Notbetreuung bitten wir, die betreffende Einrichtung mindestens 1-2 Tage vor Beginn zu informieren und in diesem Zusammenhang den Anspruch auf Notbetreuung mit der Leitung vorzuprüfen. Nur so kann u. a. auch die Betreuung personell geplant und gesichert werden.

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