
Informationen Bürgeramt
Besucherverkehr Einwohnermeldeamt
Das Rathaus ist zu den regelmäßigen Zeiten grundsätzlich wieder geöffnet. Um einen geordneten Besucherstrom zu gewährleisten, ist im Bereich des Einwohnermelde- und Passwesens zwingend vorab
telefonisch (03525-766224 oder -25) ein Termin zu vereinbaren. Andernfalls ist ein Vorsprechen regelmäßig nicht möglich.
Genehmigungsverfahren nach Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG), Öffentlicher Hinweis vom 15.01.2020, 1801/19
Öffentlicher Hinweis vom 15.01.2020, 1801/19
Lärmaktionsplan 2017 Stufe 3
Lärmaktionsplan 2017 Stufe 3 ohne Maßnahmeplan 18.06.2018
Amtsblatt Zeithain Seite 3 - Bekanntmachung Lärmaktionsplan 2017 Stufe 3 i. K. 27.06.2018
Satzung des Bebauungsplanes „Neudorf Mitte“ 3.
Bekanntmachung 3. Änderung BPL Neudorf Mitte
3. Änderung BPL Neudorf Mitte Planzeichnung mit Textteil
3 . Änderung BPL Neudorf Mitte Begründung
Wirksamkeit der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zeithain
3. Änderung FNP Bekanntmachung im Amtsblatt am 04.09.2019 rechtswirksam
Satzung des Bebauungsplanes „Mühlberger Straße“ Bobersen
Bekanntmachung BPL Mühlberger Straße Bobersen
BPL Mühlberger Straße Planzeichnung mit Textteil
BPl Mühlberger Straße Begründung